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Personalvermittlung für Fachkräfte aus Polen

Im Bereich der Landwirtschaft gibt es in Deutschland immer weniger Arbeitskräfte. Hilfe ist in anderen europäischen Ländern zu finden, beispielsweise in Polen. Durch den Einsatz der professionellen Fachkräfte aus Polen kann die deutsche Landwirtschaft sozusagen wieder aufatmen. Die EU-Gesetze sorgen dafür, dass die notwendige Entsendung von einem europäischen Land in das nächste problemlos möglich ist. Das Unternehmen Personnel One hat sich bei der Personalvermittlung von Fachkräften aus Ost- und Mitteleuropa einen guten Ruf erarbeitet. Mit dem Personalservice für Landwirte aus Polen setzt Personnel One auf die Gewissenhaftigkeit und das Engagement der Arbeitskräfte, auf ihre Professionalität und Erfahrung, sowie auf realistische Lohnerwartungen. Indem die deutschen Landwirte auf die Unterstützung durch osteuropäische Arbeitskräfte setzen, können sie ihre Planung optimieren.

Leistungsfähige Teams werden zusammengestellt, die sämtliche Tätigkeiten engagiert und professionell durchführen. Auch die polnischen Fachhochschulen können stolz auf ihre Absolventen sein. Ob es um Bauwesen oder Ingenieure geht, um Forst- oder Landwirtschaft, die osteuropäischen Fachleute sind perfekt auf ihren Beruf vorbereitet und gelten daher als geschulte und leistungsbereite Arbeitskräfte. In ihrem eigenen Land finden sie jedoch häufig keine geeignete Tätigkeit und sind daher froh, wenn sie in einem anderen Land arbeiten können. Nicht nur in Deutschland wird auf qualifizierte osteuropäische Fachkräfte gesetzt, sondern auch in anderen westeuropäischen Ländern. Mittlerweile sind polnische bzw. osteuropäische Arbeitskräfte weltweit vertreten. Sie werden bei Projekten in Asien oder in den USA eingesetzt. Natürlich spielt bei der Personalvermittlung von landwirtschaftlichen Kräften auch die Saisonarbeit eine wichtige Rolle, doch es gibt sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern höher bewertete Aufgaben zu erfüllen, für die hochqualifizierte Arbeitskräfte gefragt sind. Bei den Saisonarbeitern gibt es ein bestimmtes Zulassungsverfahren; außerdem wird festgelegt, welches Recht für die Arbeitskräfte gültig ist. So lange sie bei einer Firma mit Sitz in ihrem Heimatland angestellt sind, läuft ihre Sozialversicherung dort weiter. Auch selbständige Saisonarbeitskräfte unterliegen dem Recht ihres Heimatlandes, wenn sie in Deutschland eine ähnliche Arbeit durchführen wie sonst in ihrem eigenen Land.

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