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Beratung bezüglich Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, das sollte man immer im Kopf behalten, wenn man ein eigenes Unternehmen führt. Ungeachtet aller moralischen oder ideellen Einwände, die man gegen das deutsche Steuersystem haben sollte, ist es nun einmal absoluter Fakt, dass der Staat alles andere als erfreut darüber ist, wenn man bei der Angabe der Steuern unehrlich ist und dadurch dafür sorgt, dass nicht ausreichend Gelder in die Kassen fließen. Dementsprechend stark sanktioniert werden Steuersünder – nicht nur hohe Geldstrafen und ein nachhaltiger Verlust der Reputation des eigenen Unternehmens, ja sogar der eigenen Person im unmittelbaren wie mittelbaren Umfeld sind zu befürchten. Obendrein können juristische Verfahren einen ganz schnell ins Gefängnis wandern lassen.

Es ist daher sicherlich keine schlechte Idee, sich bei Problemen mit dem Steuerstrafrecht umgehend darum zu kümmern, sämtliche Unklarheiten und Ungenauigkeiten zu beseitigen und sich am besten mit einem kompetenten Steueranwalt wie zum Beispiel Torsten Hildebrandt zusammenzusetzen, um eine Lösung für das Problem zu finden. Bei der Steuerhinterziehung gibt es in der Regel mehrere Möglichkeiten, um juristischen Konsequenzen zu entgehen – so zum Beispiel die Selbstanzeige, die sicherlich auch schon durch die Nutzung durch viele prominente Beispiele in der Vergangenheit bei den meisten bekannt sein dürften. Es ist nicht weiter verwunderlich, dass viele Menschen zunächst vor dem Konzept der Selbstanzeige zurückschrecken, doch tatsächlich stellt dies eine Lösung dar, bei der alle Beteiligten profitieren und vor allen Dingen auch der Staat daran interessiert ist, dass diese genutzt wird. Damit die Selbstanzeige aber diskret und problemlos ablaufen kann, ist eine ausreichende Planung im Voraus notwendig, denn ansonsten kann die Angelegenheit auch schnell in einem einzigen Fiasko enden. Sinnvoll ist es daher sicherlich in jedem Falle, sich vor dem Gang zum Finanzamt ausreichende Beratung zu suchen, um nicht völlig unvorbereitet gewissermaßen in die Höhle des Löwen zu schreiten – schon manch einer hat das Steuerstrafrecht bereits unterschätzt und musste die Konsequenzen tragen.

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